Akustik
Schall beeinflusst unser Wohlbefinden erheblich. Der Lärmschutz bezieht sich auf Schallemissionen, welche von einer äusseren Quelle bis zum Baukörper dringen. Die Bauakustik untersucht, wie sich Schall durch Trennbauteile im Gebäudeinnern ausbreitet. Die Raumakustik behandelt die Ausbreitung und Dämpfung des Schalls im Raum.
Schallschutznachweis Innenlärm nach SIA 181
Der Schallschutz zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten ist in der SIA 181 („Schallschutz im Hochbau“) geregelt und bei Neubauten wie auch Nutzungsänderungen zwingend einzuhalten. Ein Schallschutznachweis Innenlärm nach SIA 181 bildet dabei die Grundlage, damit die normativen Anforderungen erfüllt werden können.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Schallschutznachweis Innenlärm nach SIA 181
- Bemessen der Bauteile und der erforderlichen Schalldämmmasse oder Norm-Trittschallpegel
- Realistische Bauteil-Vorschläge zum Erfüllen der Schallschutz-Anforderungen
- Empfehlungen zur Vermeidung von Nebenweg- und Körperschallübertragungen
- Empfehlungen zur Vermeidung von Geräuschen gebäudetechnischer Anlagen und festen Einrichtungen
- Diverse Messungen im Bereich Bauakustik
Schallschutznachweis Aussenlärm nach SIA 181
Bei Bauten in lärmbelasteten Gebieten ist ein adäquater Schallschutz der Aussenbauteile (z.B. Fassaden, Dächer, Türen oder Fenster) unerlässlich. Die Anforderungen an die Aussenbauteile sind abhängig von den äusseren Lärmbelastungen. Ein Schallschutznachweis Aussenlärm nach SIA 181 stellt sicher, dass Räumlichkeiten vor störendem Lärm bestmöglich geschützt werden können.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Schallschutznachweis Aussenlärm nach SIA 181
- Bemessen der Bauteile und der erforderlichen Schalldämmmasse
- Realistische Bauteil-Vorschläge zum Erfüllen der Schallschutz-Anforderungen
- Diverse Messungen im Bereich Bauakustik
Lärmgutachten nach der LSV
Für Bauvorhaben in lärmigen Gebieten wird ein Lärmgutachten unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) und Umweltschutzgesetz (USG) erforderlich. Für die Prognosen der Lärmausbreitung unterschiedlichster Quellen verwenden wir modernste Simulationssoftware. Die Lärmprognose-Ergebnisse werden in einem Lärmgutachten gemäss den Anforderungen der LSV dokumentiert.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Prognose von Lärmbelastungen sämtlicher Lärmquellen in CadnaA
- Lärmgutachten Strassenlärm
- Lärmgutachten Eisenbahnlärm
- Lärmgutachten Gewerbe- und Industrielärm
- Lärmgutachten Fluglärm
- Lärmgutachten Sportanlagen
- Lärmgutachten Parkierungsanlage nach VSS 40 578
- Sicherstellen des bestmöglichen Lärmschutzes und Erstellen von Lärmschutz-Konzepten unter Berücksichtigung des kantonalen Vollzugs
- Messungen im Bereich Lärmschutz
Lärmschutznachweise
Durch den vermehrten Einsatz von erneuerbaren Wärmeerzeugungsanlagen wie Luft/Wasser-Wärmepumpen gewinnt auch die Problematik des Lärmschutzes solcher Anlagen an Bedeutung. Aber auch andere technische Anlagen wie Kühlgeräte, Lüftungsanlagen oder Kälteanlagen erzeugen Lärm und müssen die Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) erfüllen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verlangen Behörden Lärmschutznachweise für solche HLKK-Anlagen.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Lärmschutznachweis Luft/Wasser-Wärmepumpen nach Cercle Bruit
- Lärmschutznachweis von HLKK-Anlagen
- Messungen im Bereich Lärmschutz
Machbarkeitsstudien
Bei besonderen örtlichen Gegebenheiten mit hohem Lärmvorkommen macht es oft Sinn, bereits auf Stufe Vorprojekt abzuklären, wie die Lärmsituation vor Ort zu erwarten ist. Damit kann sichergestellt werden, dass das Bauvorhaben bereits in einer frühen Planungsphase bestmöglich vor anfallendem Lärm geschützt werden kann.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Prognose von Lärmbelastungen sämtlicher Lärmquellen
- Erstellen einer Machbarkeitsstudie
- Sicherstellen des bestmöglichen Lärmschutzes und Erstellen von Lärmschutz-Konzepten unter Berücksichtigung des kantonalen Vollzugs
Raumakustik-Berechnungen nach ArGV3 (SUVA), SIA 181/1 und DIN 18041
Bei neuen Arbeitsräumen ist ein Nachweis der Raumakustik behördlich gefordert und Grundlage zum Erlangen einer Baubewilligung. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3 Art. 22) sowie die SIA 181/1 („Raumakustik“) und DIN 18041 („Hörsamkeit in Räumen“) bilden dabei die normativen Grundlagen. Wir erstellen Raumakustik-Berechnungen, damit eine normgerechte und zufriedenstellende Akustik in den Räumlichkeiten resultiert.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Berechnung des mittleren Schallabsorptionskoeffizienten αs
- Berechnung der Nachhallzeit T
- Berechnung des A/V-Verhältnisses
- Messungen im Bereich Raumakustik
Raumakustik-Simulationen
Komplexe und grosse Räume oder Räume mit erhöhten Anforderungen an die Raumakustik (z.B. Mehrzweckräume, Kinosäle, usw.) erfordern oft eine differenzierte Betrachtung der Raumakustik. Vereinfachte Berechnungen sind in solchen Fällen nicht zielführend und es werden Prognosen mittels Computer-Simulationen erforderlich.
Unsere Kompetenzen im Detail:
- Raumakustische Simulationen (Bestimmen Nachhallzeit, STI, Schalldruckpegelabnahme, usw.)
- Messungen im Bereich Raumakustik
